Liebe Forengemeinde,
Kenn irgendjemand gute Literatur zu diesem Thema?
Als langjähriger Tontechniker ist es eigentlich sau peinlich, daß ich von den rechtlichen Sachen überhaupt keinen Plan hab und das möchte ich ändern.
Im Moment stelle ich beispielsweise ein wenig Promomaterial für unser Studio zusammen und ich frag mich, inwieweit ich überhaupt wen fragen muß, ob er zustimmt. Hab ich noch irgendwelche Rechte an dem Material das ich aufnehme?
Ich habe auch noch nie Verträge zu dem Thema geschloßen, obwohl es manchmal vielleicht schon interessant wäre. z.B. wenn der Kund kein Geld hat, aber davon ausgegangen werden kann, daß sich die Scheibe ganz gut verkaufen wird.
Besonders interessieren mich Copyright Fälle, wo kein Vertrag geschlossen wurde oder Situationen, wo kein Geld geflossen ist, also die Aufnahme nicht entgeltet wurde.
besten Gruß,
Stephan
Rechte und Rechtliches
Re: Rechte und Rechtliches
Ich habe letztens einen befreundeten Musiker als Tontechniker mit zu einer Session gebucht.
Er ist Ausländer und hat auch nicht so den Plan. Jetzt wollte ich natürlich eine Rechnung von ihm.
Als Musiker ist er allerdings gewohnt alles auf Quittung zu bekommen.
Wenn er mir jetzt ne Quittung rausschreibt und ich Ihm das Geld überweise müsste das zumindest für mich rechtlich ok sein, oder?
Er kann ja das dann verbuchen wie er will.
???
Wer hat nen Plan?
Er ist Ausländer und hat auch nicht so den Plan. Jetzt wollte ich natürlich eine Rechnung von ihm.
Als Musiker ist er allerdings gewohnt alles auf Quittung zu bekommen.
Wenn er mir jetzt ne Quittung rausschreibt und ich Ihm das Geld überweise müsste das zumindest für mich rechtlich ok sein, oder?
Er kann ja das dann verbuchen wie er will.
???
Wer hat nen Plan?
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Re: Rechte und Rechtliches
Evtl. einfach mal für Geld nen (Fach-) Rechtsanwalt für ne halbe Stunde mieten?
Oder Deinen Steuerberater fragen, wenns um Kohle geht.
...markus :-)
Oder Deinen Steuerberater fragen, wenns um Kohle geht.
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Alles Vernünftige ist einfach, alles Komplizierte ist überflüssig. (Michail Kalaschnikow)
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Re: Rechte und Rechtliches
Hi, ich glaube, Gutschrift kommt hier dem, was der Kollege meint, am nächsten. https://debitoor.de/gruenderlounge/rech ... g-ersetzenDerEber hat geschrieben: Wenn er mir jetzt ne Quittung rausschreibt und ich Ihm das Geld überweise müsste das zumindest für mich rechtlich ok sein, oder?
Gutschrift ist quasi Rechnung mit Rollentausch, was die Erstellung angeht.
Re: Rechte und Rechtliches
Hi Stephan,
ein paar Sachen, die mir noch von der Grundvorlesung damals beim Steuerberater in
Erinnerung sind:
- Wenn Du Geld zahlst: Einen Beleg haben, der Art, Umfang und Zeit der Leistung genau beschreibt.
Wenn Umsatzsteuer im Spiel ist: Muss extra ausgewiesen sein, und Du kannst sie in Deine USt-Erklaerung
aufnehmen. Der Empfaenger sollte das tunlichst auch tun und sie ggf. abfuehren.
Die Anforderungen an eine korrekte Rechnung finden sich leicht in diesem Internet.
-Wenn Du Geld kriegst: Eigentlich genauso, nur umgekehrt
Umsatzsteuerpflicht haengt vom jaehrlichen Umsatz ab, es gibt da eine (recht niedrige) Schwelle, unter
der man "Kleinunternehmer" und befreit ist.
Aber gerade wenn das oefter vorkommt, solltest Du mal bei einem StB nachfragen. Bei der
USt versteht das FA keinen Spass, weil das wohl ein recht beliebtes Betaetigungsfeld fuer diverse
Gauner ist bzw. war.
Gruesse
Michael
ein paar Sachen, die mir noch von der Grundvorlesung damals beim Steuerberater in
Erinnerung sind:
- Wenn Du Geld zahlst: Einen Beleg haben, der Art, Umfang und Zeit der Leistung genau beschreibt.
Wenn Umsatzsteuer im Spiel ist: Muss extra ausgewiesen sein, und Du kannst sie in Deine USt-Erklaerung
aufnehmen. Der Empfaenger sollte das tunlichst auch tun und sie ggf. abfuehren.
Die Anforderungen an eine korrekte Rechnung finden sich leicht in diesem Internet.
-Wenn Du Geld kriegst: Eigentlich genauso, nur umgekehrt
Umsatzsteuerpflicht haengt vom jaehrlichen Umsatz ab, es gibt da eine (recht niedrige) Schwelle, unter
der man "Kleinunternehmer" und befreit ist.
Aber gerade wenn das oefter vorkommt, solltest Du mal bei einem StB nachfragen. Bei der
USt versteht das FA keinen Spass, weil das wohl ein recht beliebtes Betaetigungsfeld fuer diverse
Gauner ist bzw. war.
Gruesse
Michael